Lebensweg

 

Taufe

Die Taufe ist das grundlegende Zeichen der Zugehörigkeit zur Kirche. Als einzige Bedingung setzt die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen voraus, dass mindestens ein Elternteil und ein Pate des Taufkindes einer christlichen Kirche angehören.

Die Taufe findet im Gemeinde-Gottesdienst statt. Zur Vorbereitung führt die Pfarrperson mit den Tauf-Eltern und allenfalls mit den Paten ein Gespräch.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zur Taufe:
Pfr. Reinhold Meier, 081 783 11 48, E-Mail
Pfrn. Christina Nutt, 081 740 27 50, E-Mail                                                 nach oben       

Konfirmation

Die Konfirmation feiern Jugendliche in der Regel im 9. Schuljahr. Sie ist zum einen die persönliche Bestätigung dea Taufversprechens von Eltern und Paten, zum andern markiert sie den Abschluss des schulischen Religionsunterrichts.

Voraussetzung für die Anmeldung zum Konfirmationsunterricht ist der Besuch des evangelischen Religionsunterrichts im 7. und 8. Schuljahr.

 

Weitere Informationen:
Pfr. Reinhold Meier, 081 783 11 48, E-Mail
Pfrn. Christina Nutt, 081 740 27 50, E-Mail

Konfirmation 2009 Grupppenfoto
Porträts Konfirmandenklasse 2009-2010  
Konfirmanden 09-10 Wahlkurseinteilung                                                 nach oben

Hochzeit

In der kirchlichen Hochzeit stellt das Brautpaar seinen gemeinsamen Weg unter den Segen Gottes. Voraussetzung für einen reformierten Hochzeits-Gottesdienst ist die Zugehörigkeit mindestens eines Partners zur evangelisdch-reformierten Kirche.

Den Zeitpunkt der Feier legen Brautpaar und Pfarrer/-in in gegenseitiger Absprache fest. Auf Wunsch kann für einen Apéro nach dem Gottesdienst das Kirchgemeindehaus reserviert werden.

 

Weitere Informationen und Anmeldung zur Hochzeit:
Pfr. Reinhold Meier, 081 783 11 48, E-Mail
Pfrn. Christina Nutt, 081 740 27 50, E-Mail                                                 nach oben

Bestattung

Die kirchliche Abdankung ist ein gemeinsames Abschiednehmen von einem verstorbenen Menschen im Vertrauen auf die Nähe und Begleitung Gottes in  der und durch die Trauer hindurch. In der Regel besteht sie aus einem Beisetzungsteil beim Aufbahrungsgebäude und einem Gottesdienst in der Kirche.

Den Zeitpunkt der Abdankungsfeier legt das Einwohneramt der politischen Gemeinde in Rücksprache mit dem Pfarramt fest.  Als seelsorgerliche Unterstützung und zur  Vorbereitung  der Abdankung führt der oder die zuständige Pfarrer/-in mit den Angehörigen ein Gespräch. Dieses kann im Trauerhaus oder bei dem/der Pfarrer/-in stattfinden.

 

Weitere Informationen und Kontakt bei einem Todesfall:
Pfr. Reinhold Meier, 081 783 11 48, E-Mail
Pfrn. Christina Nutt, 081 740 27 50, E-Mail                                                 nach oben

 

Taufe
Konfirmation
Hochzeit
Bestattung


© Ref. Kirchgemeinde Azmoos-Trübbach | 2007